Als Lehrling (Auszubildende/r) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Voraussetzungen
- überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis,
- überdurchschnittliche Noten auf dem Zwischenprüfungszeugnis,
- überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb,
- alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung wird nicht unterschritten.



