Liebe Weyherinnen und Weyher, das Coronavirus beeinflusst weiterhin das öffentliche Leben. Eine wichtige Informationsquelle ist das Corona-Bürgertelefon des Landkreises Diepholz: 05441 976 2020. Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger stellt zudem die Niedersächsiche Landesregierung eine zentrale Hotline 0511 120 6000 zur Verfügung. Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung findet sich hier, eine Übersicht der landesweiten Inzidenzwerte hier.
Das Land hat zu den Corona-Schutzimpfungen eine Telefon-Hotline 0800 9988665 eingerichtet, unter der medizinische und organisatorische Fragen zu diesem Thema geklärt werden können. Die Terminvergabe erfolgt dann über das Online-Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de. Mehr über die Impfungen im Landkreis Diepholz ist auf der Seite des hiesigen Impfzentrums beim Klinikum Bassum, Marie-Hackfeld-Straße 6, zu erfahren.
Nachfolgend geht es zur aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz zur Anordnung der Absonderung in sog. häuslicher Quarantäne bei Vorliegen eines Nachweises des Corona-Virus. Wer sich mit dem neuen Corona Testzentrum in Twistringen in Verbindung setzen möchte, findet Kontaktdaten und mehr auf dieser Seite.
Mehrsprachige Infos zur Pandemie gibt es hier und als Video zu Quarantäne-Regeln auch hier.
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Weiterhin gilt in der Gemeinde Weyhe Folgendes:
Eingeschränkter Publikumsverkehr im Rathaus
Seit Montag, 2. November 2020, unterliegt der Publikumsverkehr im Weyher Rathaus bis auf Weiteres Einschränkungen - wie schon im Frühjahr. Grund ist die gegenwärtige Pandemielage. Besuche sind derzeit nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten und nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zentrale Nummer hierfür ist die 04203 71-0.
Es werden aber weiterhin alle Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung angeboten - wenngleich möglichst telefonisch oder per E-Mail. Ist ein persönlicher Besuch im Rathaus wiederum unbedingt erforderlich, gelten dabei nach wie vor die gängigen Abstandsregeln, Hygieneempfehlungen sowie grundsätzlich die Pflicht zum Bedecken von Mund und Nase. Sogenannte Alltagsmasken reichen dabei aber nicht mehr aus, vorgeschrieben ist nun das Tragen medizinischer Masken: OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des Standards KN95/N95. Wer keine dabei haben sollte, kann eine der blauen OP-Masken am Empfang des Rathauses erhalten – gegen eine Spende in Höhe von einem Euro.
Es sind ab sofort auch erneut diverse öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Weyhe geschlossen. Dazu gehören:
- Gemeindebibliothek (Onleihe und Abholservice möglich)
- Sporthallen und -anlagen
- Lehrschwimmhallen
- Alte Wache (Seniorenbüro telefonisch erreichbar unter 0421 83999498)
- Martha-Schubert-Haus
- Louise-Ebert-Zentrum
- Jugendhäuser Trafo und Leeste
Damit gehen auch die Absagen von Veranstaltungen, Beratungsangeboten und sonstigen Treffen einher. Stattfinden dürfen wiederum politische Versammlungen - wenngleich diese teilweise digital abgehalten werden. An diesen können allerdings nur noch zehn angemeldete Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen. Sie müssen sich zudem bei Chantale Klatte vom Sitzungsmanagement der Gemeinde angemeldet haben - telefonisch unter 04203 71-216 oder per E-Mail an klatte@weyhe.de.
Betrieb an Kitas und Schulen
Die Kindertagesstätten sind seit dem 11. Januar 2021 geschlossen. Das Szenario C wird bis auf Weiteres fortgeführt.
Es wird daher weiterhin in den Kindertagesstätten wird eine Notbetreuung für acht (Krippe) bzw. 13 Kinder (Kindergarten) angeboten. In die Notbetreuung können Kinder aufgenommen werden,
- bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.
Falls Sie in betriebsnotwendiger Stellung und einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie die Kinderbetreuung anderweitig sicherstellen können. Die Notbetreuung wird lediglich für diejenigen Kinder angeboten, bei denen eine Betreuung aus pädagogischen Gründen oder aufgrund fehlender Betreuungsalternativen erforderlich ist. Falls Sie dennoch auf die Notbetreuung angewiesen sind, reichen Sie bitte dieses Formular bis Mittwoch, 24. Februar 2021, 9:00 Uhr, in der Kindertagesstätte Ihres Kindes ein.
Falls Sie Ihr zum nächsten Schuljahr schulpflichtiges Kind zur Notbetreuung anmelden möchten, reichen Sie bitte dieses Formular bis Mittwoch, 24. Februar 2021, 9:00 Uhr, in der Kindertagesstätte Ihres Kindes ein.
Auch eine Anmeldung für einzelne Tage ist möglich. Später eingehende Anmeldungen werden nachrangig berücksichtigt.
Die Kinder mit Unterstützungsbedarf werden separat durch die Leitungen der Kindertagesstätten erfasst. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nach Eingang und Sichtung der Anträge erfolgt zeitnah durch die Kindertagesstätte eine Rückmeldung zur Zulassung zur Notbetreuung. Mit einer generellen Öffnung der Einrichtungen (Szenario B bzw. A) würde die Regelung natürlich hinfällig werden.
Falls in Krippengruppen mehr als acht bzw. in Kindergartengruppen mehr als 13 Kinder für die Notbetreuung in Frage kommen kommt es ggf. zu Platz-Sharing oder einer geringfügigen Überschreitung der Gruppengrößen.
Da die Kinder während der Schließung der Kindertagesstätten nicht gruppenübergreifend betreut werden dürfen, kann es zu zeitlichen Einschränkungen in der Betreuung im Früh- bzw. Spätdienst kommen. Sofern dies der Fall ist, werden Sie von der Kindertagesstätte Ihres Kindes hierüber informiert. Außerdem müssen die Außenbereiche wieder unterteilt werden.
Wie schon im Frühjahr 2020 hat sich die Gemeinde Weyhe dazu entschieden, auch für den Monat Februar auf das Einziehen der entsprechenden Kita-Beiträge zu verzichten. Das gilt für den Krippenbereich, also für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, für das Mittagessen in den Einrichtungen sowie die Betreuung von mehr als acht Stunden im Kindergartenbereich. Auch für wegfallende Anschlussbetreuung und Verpflegung an den Ganztagsgrundschulen soll nichts erhoben werden
Die Gemeinde Weyhe weist aber darauf hin, dass im Januar für die Notbetreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gezahlt werden muss. Der reguläre Beitrag wird dabei auf 10,00 Euro pro in Anspruch genommenem Betreuungstag reduziert. Bei der Mittagsverpflegung wird der Beitrag pauschal auf 2,50 Euro für jede während der Notbetreuung verzehrte Mahlzeit reduziert, maximal sind jedoch 45,00 Euro im Monat zu entrichten.
In den Ganztagsgrundschulen wird analog verfahren. Dort entfallen die Beiträge für die Anschlussbetreuung, für jedes angemeldete Mittagsessen wird ein Beitrag von 3,00 Euro erhoben. Für weiteren Fragen zu Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung. Für die Gemeinde Weyhe ist die Regionalabteilung Hannover zuständig, zu erreichen über die Hotline 0511 106-6000 oder per E-Mail an service-h@nlschb.niedersachsen.de.
Ausgefallene Veranstaltungen
Die bisherigen Schließungen bedeuteten zuletzt auch den Ausfall einiger Veranstaltungen der Gemeinde Weyhe in deren Räumlichkeiten sowie Veranstaltungen Dritter in diesen. Gezahlte Eintrittspreise für gemeindliche Veranstaltungen werden per Überweisung erstattet. Das entsprechende Formular dazu findet sich hier.
Hilferuf-Rufnummer bei Unterstützungsbedarf
In Weyhe hat sich eine durch die Gemeinde unterstützte Coronahilfe-Initative formiert. Die Idee: Wer derzeit die eigenen vier Wände nicht verlassen sollte oder darf, kann sich unter der Telefonnummer 04203 71-188 im Rathaus melden. Wer für diese Menschen Besorgungen übernehmen möchte, kann per E-Mail an coronahilfeweyhe@gmail.com Kontakt mit den ehrenamtlichen Organisatoren aufnehmen und seine freiwilligen Dienste anbieten. Weitere Infos hier: