Öffentliche Bekanntmachungen
Gemeinden sind verpflichtet Satzungen, Verordnungen und Genehmigungen von Flächennutzungsplänen öffentlich bekannt zu machen. Gleiches gilt für sonstige öffentliche/ortsübliche Bekanntmachungen wie z.B. Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse.
Die Form der Bekanntmachungen ist in § 7 der Hauptsatzung geregelt.
>> zu den Bekanntmachungen der Gemeinde Weyhe
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz
Der Landkreis Diepholz publiziert für die amtlichen Bekanntmachungen ein sogenanntes Amtsblatt. Darin werden Satzungen und andere amtliche Bekanntmachungen des Landkreises bekannt gemacht. Auch den kreisangehörigen Kommunen steht dieses Amtsblatt zur Veröffentlichung ihrer Bekanntmachungen zur Verfügung.
Bei Betätigung des nachstehenden Links werden Sie auf die externe Seite des Landkreises Diepholz weitergeleitet.
>> zum Amtsblatt des Landkreises Diepholz