Zuständig für den Landkreis Diepholz ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) in Bassum.
Abfall, der nicht aus privaten Haushalten stammt, kann auch privaten Unternehmen überlassen werden. Lediglich eine sogenannte „Pflichtrestmülltonne“ nach § 7 Gewerbeabfallverordnung muss in diesem Fall bei der AWG in Anspruch genommen werden.
Inhaltsbereich
Abfallentsorgung
An wen muss ich mich wenden?
Externe Behörden
| AWG AbfallWirtschaftsGesellschaft mbHKlövenhausen 20 27211 Bassum Telefon: 04241 801-0 Telefax: 04241 801-100 E-Mail: info@awg-bassum.deHomepage: http://www.awg-bassum.de |