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Ampelanlagen

Allgemeine Informationen

Sind an Ampelanlagen Beschädigungen oder Funktionsstörungen festzustellen, sollten diese der Gemeinde umgehend gemeldet werden, damit die Beeinträchtigungen schnellstmöglich beseitigt werden können.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Straßenbaulastträger. So fallen Ampelanlagen an Bundesstraßen in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums des Bundes, Ampelanlagen am Landesstraßen in diejenige des Landes, Ampelanlagen an Kreisstraßen in diejenige des Landkreises und für Ampelanlagen an Gemeindestraßen sind die Gemeinden zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.