Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Inhaltsbereich
Bodendenkmalpflege
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Gemeinde Weyhe | |
| Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 710 Telefax: 04203 71142 E-Mail: rathaus@weyhe.deHomepage: http://www.weyhe.de | Allgemeine Verwaltung Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr Do 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr Do 7:30 - 18:30 Uhr Fr 7:30 - 12:00 Uhr |