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Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Allgemeine Informationen

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (NachwV) am 01.02.2007 wurde das bisherige Papierverfahren durch die elektronische Nachweisführung ersetzt. Hierdurch wird die elektronische Form für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten (Abfallerzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger), die gefährliche Abfälle entsorgen und die hierüber Nachweise und Register zu führen haben, zur Pflicht gemacht.

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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