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Denkmalpflege

Allgemeine Informationen

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

Landkreis Diepholz
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-0
Fax: 05441 976-1726
E-Mail: info@diepholz.de
Internet: http://www.diepholz.de/
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
  • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
  • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
  • Ggf. Mitteilung über den Planer
  • Vorhabenzeitraum
  • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
  • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
  • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
  • Kontodaten
  • Lageplan
  • aktuelle Fotos vom Objekt (wenn vorhanden)
  • Vorentwürfe (wenn vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?
  • :

Die denkmalrechtliche Genehmigung bzw. Beratung ist gebührenfrei.

Die Kosten der Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz betragen jeweils ca. 70 bis 100 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Weyhe
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Fachbereich 2 - Bildung und FreizeitStandort anzeigen
Rathausplatz 1
28844 Weyhe
Telefon: 04203 71-0


Parkmöglichkeiten:
großer Parkplatz vorhanden, Parkplätze für Behinderte direkt vor dem Eingang

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

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