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Energieberatung

Allgemeine Informationen

Informationen und Hinweise zum Energiesparen erteilt die zuständige Stelle. Diese berät über vielfältige Einsparungsmöglichkeiten für die Bereiche Strom, Wasser und Heizung.

Üblicherweise findet am ersten Dienstag eines Monats ein Beratersprechtag im Rathaus der Gemeinde Weyhe statt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Verbraucherzentrale Energieberatung.

Die Energieberatung durch einen externen Energieberater erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. 

Bitte wenden Sie sich an die untenstehende Kontaktperson um einen Termin zu vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle (Kontakt siehe unten). Zur stationären Beratung selbst sollten Sie – soweit vorhanden – schriftliche Unterlagen mitbringen, denn die erleichtern es dem Berater, sich schnell einen Überblick zu schaffen. Im Einzelnen kann das sein:

  • das Schornsteinfegerprotokoll der letzten Überprüfung Ihrer Heizung;
  • Baupläne des Hauses, in dem Sie wohnen;
  • die Energiekosten-Abrechnungen (die Heizöl-, Gas-, Fernwärme- oder Strom-Rechnungen der letzten Jahre);
  • eventuell auch aussagekräftige Fotos (das zu dämmende Dach, der Schimmelpilz in der Ecke etc.).
Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Kontakt für die Terminvereinbarung im Weyher Rathaus siehe unten.

Was sollte ich noch wissen?

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.