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Erbfolge

Allgemeine Informationen

Wenn jemand stirbt und keine Verfügung über sein Erbe hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermögen von Verstorbenen gerechterweise fallen sollte. Grundsätzlich erben die Blutsverwandten und der Ehegatte bzw. Lebenspartner.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben kein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht. Wollen Sie also Ihren Partner als Erben einsetzen, ist eine Verfügung zwingend erforderlich.

Verwandte werden als Erben nach Verwandtschaftsgrad eingeteilt. Es erben die mit der kleinsten Ordnungszahl:

  • Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge
  • Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

Ist die/der Verstorbene von mehreren Personen gemeinsam beerbt worden, so steht das gesamte Vermögen den Erben gemeinschaftlich zu.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

Niedersächsisches Landesjustizportal

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Amtsgericht Syke VCard
Amtshof 2
28857 Syke
Telefon: 04242165-0
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Das Amtsgericht Syke ist werktags von 09:00 bis 15:30 Uhr, Freitags und vor Feiertagen bis 12:00 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Sprechzeiten sind Montags bis Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.