Eine Kindertageseinrichtung bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Inhaltsbereich
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesjugendamtes und dem Niedersächsischen Kultusministerium.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Externe Ansprechpartner/in
| Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Hans-Böckler-Allee 5 30173 Hannover Telefon: +49 511120-0 Telefax: +49 511120-7450 E-Mail: poststelle@mk.niedersachsen.deHomepage: https://www.mk.niedersachsen.de/ |