Inhaltsbereich

  • Öffnungszeiten
  • Facebook
  • Instagram
  • Sprachen

Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Allgemeine Informationen

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erlaubnis  wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
  • Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis)
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.

Statthafte Rechtsbehelfe: Klage

Anträge / Formulare

Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Frau Antje Bankes (Schwaförden)Standort anzeigen
Ämter / Bereiche
Fachdienst 51 Jugend
Fachdienst 51 JugendKindertagesbetreuung - Mobiles Beratungsteam
Kreishaus Syke, Zimmer B032
Amtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-4554
Telefax: 04242 976-4946
E-Mail:
Frau Anke Brinkmann (Twistringen)Standort anzeigen
Ämter / Bereiche
Fachdienst 51 Jugend
Fachdienst 51 JugendKindertagesbetreuung
Kreishaus Syke, Zimmer B031
Amtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-4553
Telefax: 04242 976-4946
E-Mail:
Frau Britta Gillmann (Rehden, Barnstorf und Wagenfeld)Standort anzeigen
Ämter / Bereiche
Fachdienst 51 Jugend
Fachdienst 51 JugendKindertagesbetreuung
Gebäude "Alte Post" (Ecke Wellestr.), Zimmer P273
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1146
Telefax: 05441 976-1754
E-Mail:
Frau Annika Hülsemann (Kirchdorf, Siedenburg und Sulingen)Standort anzeigen
Ämter / Bereiche
Fachdienst 51 Jugend
Fachdienst 51 JugendKindertagesbetreuung
Gebäude "Alte Post" (Ecke Wellestr.), Zimmer P254
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1141
Telefax: 05441 976-1708
E-Mail:
Frau Sarah Praetel (Diepholz und Lemförde)Standort anzeigen
Ämter / Bereiche
Fachdienst 51 Jugend
Fachdienst 51 JugendKindertagesbetreuung
Gebäude "Alte Post" (Ecke Wellestr.), Zimmer P273
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1147
Telefax: 05441 976-1754
E-Mail:
Frau Angela Purps (Bassum, Stuhr und Brinkum)Standort anzeigen
Ämter / Bereiche
Fachdienst 51 Jugend
Fachdienst 51 JugendKindertagesbetreuung
Kreishaus Syke, Zimmer B031
Amtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-4483
Telefax: 04242 976-4946
E-Mail: