Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Inhaltsbereich
Ersatz eines beschädigten oder verlorenen Kennzeichens
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
| Bürgerservice Diepholz | |
| Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-3333 Telefax: 05441 976-1786 Homepage: http://www.diepholz.de | .
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| Postanschrift: Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz - Behindertengerechter Eingang - Aufzug bis 2. OG vorhanden - Behindertentoilette im EG | |
| Bürgerservice Syke | |
| Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3 28857 Syke Telefon: 04242 976-1111 Telefax: 04242 976-4934 Homepage: http://www.diepholz.de | .
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| KFZ Aussenstelle - Stadt Sulingen | |
| Galtener Straße 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-120 Telefax: 04271 88-129 Homepage: https://www.sulingen.de | Öffnungszeiten: Angaben zur Barrierefreiheit: Online-Terminvergabe:
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| KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen | |
| Lindenstraße 14 27239 Twistringen Telefon: 04243 413-170 Telefax: 04243 413-179 Homepage: http://www.twistringen.de | Montag 08.00 - 16.00 Uhr
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| KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr | |
| Blockener Straße 6 28816 Stuhr Telefon: 0421 5695-518,520 Telefax: 0421 5695-550 Homepage: http://www.stuhr.de | Rathaus:
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| KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf | |
| Am Markt 4 49406 Barnstorf Telefon: 05442 8090 Telefax: 05442 80932 Homepage: http://www.barnstorf.de | Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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| KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen | |
| Lange Straße 11 27305 Bruchhausen-Vilsen Telefon: 04252 391-206,208,211 Telefax: 04252 391-200 Homepage: http://www.bruchhausen-vilsen.de | Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
|
| KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf | |
| Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 880 Telefax: 04273 8877 Homepage: http://www.kirchdorf.de | Montag bis Mittwoch
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Dokumente
| Verlusterklärung (314 kB) |