Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Inhaltsbereich
Erschließungsbestätigung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Gemeinde Weyhe | |
| Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 710 Telefax: 04203 71142 E-Mail: rathaus@weyhe.deHomepage: http://www.weyhe.de | Allgemeine Verwaltung Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr Do 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr Do 7:30 - 18:30 Uhr Fr 7:30 - 12:00 Uhr |