Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.
Inhaltsbereich
Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß ALLGO - Kostentarif Ziffer 34.2.1 betragen die Gebühren 250,00 bis 1.500,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Externe Ansprechpartner/in
| Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Stau 75 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 044157026-0 Telefax: 044157026-179 E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/ |