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Kfz-Kennzeichen - umtauschen in Euro-Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU); entfällt gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Fahrzeugen,
    • deren erste HU noch nicht fällig war oder
    • bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
  • bisherige Kennzeichen zur Entstempelung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

§ 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Bürgerservice DiepholzStandort anzeigen
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Telefax: 05441 976-1786
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

.
Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Postanschrift:
Niedersachsenstraße 2,
49356 Diepholz

- Behindertengerechter Eingang
- Aufzug bis 2. OG vorhanden
- Behindertentoilette im EG
Bürgerservice SykeStandort anzeigen
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-1111
Telefax: 04242 976-4934
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

.
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle - Stadt SulingenStandort anzeigen
Galtener Straße 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
Telefax: 04271 88-129
Homepage: htt­ps://ww­w.­su­lin­gen.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit:
Barrierefrei
Behindertenparkplatz: 1

Online-Terminvergabe:
Termine können bequem online gebucht werden unter: http://www.sulingen.de/termine


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen
Lindenstraße 14
27239 Twistringen
Telefon: 04243 413-170
Telefax: 04243 413-179
Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 15.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Telefon: 0421 5695-518,520
Telefax: 0421 5695-550
Homepage: htt­p://ww­w.­st­uhr.de

Rathaus:
Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr
Do 14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Bürgerbüro:
Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 14:00 Uhr
Mi 08:00 - 13:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zimmer 118, 120 im EG

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 8090
Telefax: 05442 80932
Homepage: htt­p://ww­w.­barn­stor­f.de

Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Lange Straße 11
27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon: 04252 391-206,208,211
Telefax: 04252 391-200
Homepage: htt­p://ww­w.­bruch­hau­sen-vil­sen.de

Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 880
Telefax: 04273 8877
Homepage: htt­p://ww­w.kirch­dor­f.de

Montag bis Mittwoch
von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

- oder nach Vereinbarung -


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig