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Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • Die Antragstellung in Vertretung ist möglich. Dafür muss der Vertreter oder die Vertreterin alle aufgeführten Unterlagen vorlegen. 

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Bürgerservice DiepholzStandort anzeigen
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Telefax: 05441 976-1786
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

.
Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Postanschrift:
Niedersachsenstraße 2,
49356 Diepholz

- Behindertengerechter Eingang
- Aufzug bis 2. OG vorhanden
- Behindertentoilette im EG
Bürgerservice SykeStandort anzeigen
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-1111
Telefax: 04242 976-4934
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

.
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle - Stadt SulingenStandort anzeigen
Galtener Straße 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
Telefax: 04271 88-129
Homepage: htt­ps://ww­w.­su­lin­gen.de

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit:
Barrierefrei
Behindertenparkplatz: 1

Online-Terminvergabe:
Termine können bequem online gebucht werden unter: http://www.sulingen.de/termine


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen
Lindenstraße 14
27239 Twistringen
Telefon: 04243 413-170
Telefax: 04243 413-179
Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 15.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Telefon: 0421 5695-518,520
Telefax: 0421 5695-550
Homepage: htt­p://ww­w.­st­uhr.de

Rathaus:
Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr
Do 14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Bürgerbüro:
Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 14:00 Uhr
Mi 08:00 - 13:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zimmer 118, 120 im EG

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 8090
Telefax: 05442 80932
Homepage: htt­p://ww­w.­barn­stor­f.de

Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Lange Straße 11
27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon: 04252 391-206,208,211
Telefax: 04252 391-200
Homepage: htt­p://ww­w.­bruch­hau­sen-vil­sen.de

Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf
Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 880
Telefax: 04273 8877
Homepage: htt­p://ww­w.kirch­dor­f.de

Montag bis Mittwoch
von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

- oder nach Vereinbarung -


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig