Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Inhaltsbereich
Nitritpökelsalz: Herstellung - Genehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Welche Gebühren fallen an?
- :50,00 EUR - 530,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.
Externe Ansprechpartner/in
| Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Stau 75 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 044157026-0 Telefax: 044157026-179 E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/ |