Bei der Plakatierung im öffentlichen Straßenraum handelt es sich um eine Sondernutzung gem. § 18 NStrG, welche hiernach der Genehmigung bedarf.
Inhaltsbereich
Plakatierung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren erhoben. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Ansprechpartner/in
| Gemeinde Weyhe | |
| Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 710 Telefax: 04203 71142 E-Mail: rathaus@weyhe.deHomepage: http://www.weyhe.de | Allgemeine Verwaltung Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr Do 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr Do 7:30 - 18:30 Uhr Fr 7:30 - 12:00 Uhr |
