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Plakatierung

Allgemeine Informationen

Bei der Plakatierung im öffentlichen Straßenraum handelt es sich um eine Sondernutzung gem. § 18 NStrG, welche hiernach der Genehmigung bedarf.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren erhoben. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

 

 


Ansprechpartner/in
Gemeinde Weyhe
Rathausplatz 1
28844 Weyhe
Telefon: 04203 710
Telefax: 04203 71142
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.wey­he.de
Allgemeine Verwaltung

Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr,
14:00 -15:30 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr,
14:00 - 17:30 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Bürgerbüro

Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr

Do 7:30 - 18:30 Uhr

Fr 7:30 - 12:00 Uhr