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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Allgemeine Informationen

Die Benutzung von Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen über den Gemeingebrauch hinaus zählt als Sondernutzung und bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gem. der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Weyhe i. V. m. dem Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.


Ansprechpartner/in
Gemeinde Weyhe
Rathausplatz 1
28844 Weyhe
Telefon: 04203 710
Telefax: 04203 71142
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.wey­he.de
Allgemeine Verwaltung

Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr,
14:00 -15:30 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr,
14:00 - 17:30 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Bürgerbüro

Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr

Do 7:30 - 18:30 Uhr

Fr 7:30 - 12:00 Uhr