Die Benutzung von Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen über den Gemeingebrauch hinaus zählt als Sondernutzung und bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Inhaltsbereich
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gem. der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Weyhe i. V. m. dem Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in
| Gemeinde Weyhe | |
| Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 710 Telefax: 04203 71142 E-Mail: rathaus@weyhe.deHomepage: http://www.weyhe.de | Allgemeine Verwaltung Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr Do 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr Do 7:30 - 18:30 Uhr Fr 7:30 - 12:00 Uhr |
