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Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: Anmeldung

Allgemeine Informationen

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gewährt Beschäftigten des Gerüstbaugewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen:

  • Urlaubsentgelt
  • zusätzliches Urlaubsgeld

Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Gerüstbaugewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Wiesbaden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Tarifverträge des Gerüstbaugewerbes

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes VCard
Mainzer Straße 98-102
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: 06117339-0