Inhaltsbereich

  • Öffnungszeiten
  • Facebook
  • Instagram
  • Sprachen

Standplatzgenehmigung

Allgemeine Informationen

Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Marktsatzung der Gemeinde

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachbereich 3 - Ordnung und SozialesStandort anzeigen
Rathausplatz 1
28844 Weyhe
Telefon: 04203 71-0


Parkmöglichkeiten:
großer Parkplatz vorhanden, Parkplätze für Behinderte direkt vor dem Eingang

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Verkehrsangelegenheiten, Gewerbe- und Marktwesen, Gaststättenrecht, Einwohnermeldewesen, Standesamt, Sprengstoffrecht, Brandschutz, Allgemeine Gefahrenabwehr, Sozialhilfe, Wahlen, Wohngeld, Wohnungsbauförderung, Wohnungsberechtigungsscheine, Elterngeld, Rentenangelegenheiten, Sozialplanung, Freiwillige Seniorenarbeit