Regelungen zur Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung normiert. Die Straßenreinigung ist hierdurch teilweise auf die Anlieger übertragen worden.
Inhaltsbereich
Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um die Straßenreinigung in der geschlossenen Ortslage handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Gemeinde Weyhe | |
| Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 710 Telefax: 04203 71142 E-Mail: rathaus@weyhe.deHomepage: http://www.weyhe.de | Allgemeine Verwaltung Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr Do 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr Do 7:30 - 18:30 Uhr Fr 7:30 - 12:00 Uhr |
Dokumente
| Straßenreinigungsverordnung (90 kB) | |
| Straßenreinigungssatzung (104 kB) |