Inhaltsbereich

  • Öffnungszeiten
  • Facebook
  • Instagram
  • Sprachen

Straßenreinigung

Allgemeine Informationen

Regelungen zur Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung normiert. Die Straßenreinigung ist hierdurch teilweise auf die Anlieger übertragen worden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um die Straßenreinigung in der geschlossenen Ortslage handelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Gemeinde Weyhe
Rathausplatz 1
28844 Weyhe
Telefon: 04203 710
Telefax: 04203 71142
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.wey­he.de
Allgemeine Verwaltung

Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr,
14:00 -15:30 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr,
14:00 - 17:30 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Bürgerbüro

Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr

Do 7:30 - 18:30 Uhr

Fr 7:30 - 12:00 Uhr