Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Inhaltsbereich
Tankstelle - Erlaubnis
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den großen selbstständigen Städten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Bestätigung des Eingangs einer Anzeige und der beigefügten Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich – gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.1 – je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR an.
Prüfung einer Anzeige:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich – gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.2 – je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 900,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Landkreis Diepholz | |
| Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-0 Telefax: 05441 976-1726 E-Mail: info@diepholz.deHomepage: http://www.diepholz.de | |