Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Die Zuständigkeit liegt beim Land, Landkreis oder der Gemeinde. Die Gemeinde gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
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Ansprechpartner/in| Herr M. Meyer | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 118 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-111 Telefax: 04203 71-8111 E-Mail: m.meyer@weyhe.de
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Rathausplatz 1
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Telefon: 04203 71-0
E-Mail: rathaus@weyhe.de
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