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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Allgemeine Informationen

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Gemeinde Weyhe
Rathausplatz 1
28844 Weyhe
Telefon: 04203 710
Telefax: 04203 71142
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.wey­he.de
Allgemeine Verwaltung

Mo-Mi 8:30 - 12:00 Uhr,
14:00 -15:30 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr,
14:00 - 17:30 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Bürgerbüro

Mo-Mi 7:30 - 17:00 Uhr

Do 7:30 - 18:30 Uhr

Fr 7:30 - 12:00 Uhr