Inhaltsbereich

  • Öffnungszeiten
  • Facebook
  • Instagram
  • Sprachen

Zwangseinweisung

Allgemeine Informationen

Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung oder Behinderung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn Zwang nicht zu vermeiden ist, wird dies so schonend und so sicher wie möglich gestaltet. Betroffene sollen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.

Gleiches gilt für d ie oft mit einer Zwangseinweisung einhergehende Zwangsbehandlung mit Medikamenten. Da diese besonders stark erschüttern und manchmal auch traumatisieren kann, wird sie nur eingesetzt, soweit und solange sie zwingend notwendig ist und keine Möglichkeit besteht, Selbst- oder Fremdgefährdung anders zu beheben.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen befasst sich der unabhängige Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung mit den Belangen des Personenkreises der psychisch Kranken und Behinderten.

Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Fachdienst 53 Gesundheitsamt DiepholzStandort anzeigen
Wellestr. 6
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1801
Telefax: 05441 976-1756
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

Montag - Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Fachdienst 53 Gesundheitsamt SykeStandort anzeigen
Amtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-4636
Telefax: 04242 976-4948
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

Montag - Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig