Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Nach Schließung der Wahllokale finden Sie die vorläufigen Ergebnisse der Gemeinde Weyhe hier.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Außerdem: Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die
- in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- alle weiteren oben genannten Voraussetzungen erfüllen
Wichtig: Für die Wahlberechtigung muss ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden. Ein entsprechender Antrag kann bis zum 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Weyhe eingereicht werden.
Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Wer zum Stichtag 28. April 2024 alle Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt und mit Hauptwohnsitz in Weyhe gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Spätestens am 19. Mai 2024 informiert die Gemeinde Weyhe die Wahlberechtigten mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums und ob er barrierefrei ist, die Wahlzeit und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt der Gemeinde Weyhe in Verbindung setzen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde Weyhe einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden Briefwahlunterlagen beigefügt. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, beantragt werden.
Nur in Ausnahmefällen können Wahlscheine noch bis Sonntag, 9. Juni 2024, 15:00 Uhr im Wahlamt im Rathaus, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe, beantragt werden. Am Samstag, 8. Juni 2024, wird in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zudem ein Bereitschaftsdienst des Wahlamtes eingerichtet. Ein Ausnahmefall ist gegeben, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Ob noch ausnahmsweise Unterlagen beantragt und ausgegeben werden können, klären Sie möglichst vorab telefonisch unter 04203 71-184 oder 04203 71-131.
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Kreiswahlleiterin des Landkreises Diepholz, Kreishaus Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49358 Diepholz) abgegeben werden. Er muss dort spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur Europawahl 2024 auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Hier können online die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
