Eine Umleitung ist nicht geplant. Die Regelung „Anlieger frei“ gilt bis zur Baustelle.
Darüber, ob die genannten Angaben zum Beginn und zur Dauer der Arbeiten eingehalten werden, kann die Gemeinde Weyhe keine Aussage treffen. Denn dies liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der ausführenden Firma. Dieser obliegt es in der Regel auch, Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Einschränkungen zu informieren.