Die Durchführung einer Wahl lebt vom ehrenamtlichen Einsatz: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen unter anderem bei der Ausgabe der Stimmzettel, der Überprüfung der Wahlberechtigung sowie bei der Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Voraussetzung ist aber, dass die sich meldenden Personen Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Weitere Bedingung ist, dass sie seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gesucht werden sowohl feste Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die beiden Wahltage als auch Personen, die sich kurzfristig als Ersatz zur Verfügung stellen können. Gerade bei krankheitsbedingten Ausfällen ist es eine große Hilfe, wenn spontane Unterstützerinnen und Unterstützer telefonisch erreichbar sind und kurzfristig einspringen können. Als Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement erhalten die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach Beendigung der Auszählung ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.
Die insgesamt 32 Wahllokale werden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Der Wahlvorstand trifft sich um 7:30 Uhr, um das Wahllokal vorzubereiten. Der Wahlvorstand, der in der Regel sechs bis neun Personen umfasst, teilt sich dann in Abstimmung in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht auf. Eine Anwesenheit vor Ort über die vollen zehn Stunden ist also nicht erforderlich. Um 18:00 Uhr treffen sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes dann wieder im Wahllokal, um die Stimmen auszuzählen.
Wer Interesse hat, einen wichtigen Beitrag für unsere demokratische Gemeinschaft zu leisten, kann sich bei Jesse Wieczorek vom Wahlamt der Gemeinde Weyhe melden (Kontakt siehe unten).
