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20. Änderung Flächennutzungsplan "Lahauser Straße"
Der Landkreis Diepholz hat mit Verfügung vom 11.08.2022 (AZ: 63 DH 02701/2022/82) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) die mit Feststellungsbeschluss des Rates vom 05.07.2022 aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB und des § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, gefasste 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht, der Gemeinde Weyhe genehmigt.
Mit der Bekanntmachung am 23.09.2022 ist die 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Lahauser Straße" gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in Kraft getreten.
