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Bauleitpläne
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
In den nachstehenden Feldern finden Sie Informationen und planungsrelevante Unterlagen zu laufenden Bauleitplan- verfahren sowie zu bereits wirksamen Bauleitplänen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die weiter unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Zudem können die Bebauungspläne online über das Geoweb des Landkreises Diepholz einsehen werden.
Ansprechpartner/in
| Herr C. Silberhorn | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 105 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-101 Telefax: 04203 71-8101 E-Mail: silberhorn@weyhe.de Aufgaben: | |
| Frau V. Schütte | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 107 // UG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-161 Telefax: 04203 71-8161 E-Mail: schuette@weyhe.de Aufgaben: | |