Inhaltsbereich
Bebauungsplan Nr. 28 (61/82) „Dreye West III – Erweiterung“ und 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 28 (61/82) „Dreye West III – Erweiterung“ und 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Landkreis Diepholz hat mit Verfügung vom 14.09.2022 (AZ: 63 DH 02703/2022/82) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) die mit Feststellungsbeschluss des Rates vom 18.12.2019 aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB und des § 58 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), jeweils in den zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassungen, gefasste 16. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung sowie der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht, der Gemeinde Weyhe genehmigt.
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des BauGB in Verbindung mit dem § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des NKomVG, jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 28 (61/82) „Dreye West III - Erweiterung" bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung als Satzung, sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht, beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 16.10.2025 wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam und tritt der Bebauungsplan Nr. 28 (61/82) „Dreye West III - Erweiterung“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Dokumente
Ansprechpartner/in
| Herr W. Hentschel | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 104 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-125 Telefax: 04203 71-8125 E-Mail: hentschel@weyhe.de Aufgaben: | |