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Bebauungsplan Nr. 28 (61/84) "Am Bahndamm/Alte Gärtnerei"
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 28 (61/84) "Am Bahndamm/Alte Gärtnerei" nebst örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 01.08.2019 ist der Bebauungsplan Nr. 28 (61/84) "Am Bahndamm/Alte Gärtnerei" nebst örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
