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Bebauungsplan Nr. 28 (67/107) „Lange Reihe“
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 28 (67/107) „Lange Reihe“ nebst örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 10.07.2017 ist der Bebauungsplan Nr. 28 (67/107) „Lange Reihe“ nebst örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
