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Bebauungsplan Nr. 28 (98/30) "Gewerbegebiet Seewendung"
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 23.03.2011 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der § 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i.V.m. § 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung, jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 28 (98/30) "Gewerbegebiet Seewendung" bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 22.08.2019 ist der Bebauungsplan Nr. 28 (98/30) "Gewerbegebiet Seewendung" nebst örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
