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Eheschließung
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Eheschließung in der Gemeinde Weyhe.
Weitere Fragen?
Trauzeugen
Trauzeugen sind bei ausschließlich deutscher Beteiligung nicht erforderlich, Sie können aber gerne einen oder zwei Trauzeugen zur Eheschließung mitbringen. Mehr als insgesamt zwei Trauzeugen sind rechtlich nicht zulässig. Bei ausländischer Beteiligung kann die Anwesenheit von Trauzeugen zwingend erforderlich sein.
Heiraten bei einem anderen Standesamt
Die Eheschließung muss beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Sie können aber frei wählen, in welchem Ort die Eheschließung stattfinden soll. Sofern Sie nicht in Weyhe heiraten möchten, teilen Sie uns bitte das von Ihnen ausgewählte Standesamt mit, wir werden die Anmeldeunterlagen dann dorthin schicken.
In Weyhe heiraten trotz auswärtigem Wohnsitz
Sie können gerne auch dann in Weyhe heiraten, wenn Sie nicht in Weyhe gemeldet sind. In diesem Fall informieren Sie bitte das Standesamt, bei dem die Anmeldung erfolgt, damit uns die Unterlagen dann zugesandt werden. Über eine mögliche Terminreservierung informieren Sie sich bitte hier.
Im Ausland heiraten
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, setzen Sie sich bitte mit dem dortigen Standesamt in Verbindung und erkundigen sich, welche Formalitäten hierfür erforderlich sind und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
- Fordert das ausländische Standesamt eine
Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung? Diese erhalten Sie im Bürgerbüro.
- Fordert das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis? Dann wenden Sie sich bitte an uns. Es ist auch möglich, dass das ausländische Standesamt fordert, dass die hiesigen Urkunden mit einer „Apostille“ versehen sind. Informationen hierüber finden Sie im Bereich Urkundenservice.
Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Es gibt keine Pflicht, eine im Ausland erfolgte Eheschließung in Deutschland registrieren zu lassen. Gleichwohl haben Sie die Möglichkeit, nach der Eheschließung die Nachbeurkundung ihrer Eheschließung zu beantragen und unabhängig davon auch eine namensrechtliche Erklärung abzugeben.
Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.
Registrierung einer hier geschlossenen Ehe im Ausland
Für viele ausländische Staatsangehörige gibt es die Pflicht – oftmals auch innerhalb einer bestimmten Frist – die Eheschließung im Heimatland nachregistrieren zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich der Einzelheiten bei ihrer Heimatbehörde bzw. ihrem zuständigen Konsulat.
Wenn Sie noch andere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich direkt an uns zu wenden. Sollten wir feststellen, dass Fragen wiederholt auftauchen, werden wir sie nach und nach auf dieser Seite sammeln und beantworten.
Was ist danach zu beachten?
Hinweis: Die hier vorgenommene Auflistung ist unverbindlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Nach der Hochzeit sollten Sie nicht vergessen, die Änderung ihres Familienstandes und Namens allen wichtigen Stellen mitzuteilen:
Ausweispapiere
Sofern Sie Ihren Namen bei der Eheschließung geändert haben, müssen Sie einen neuen Personalausweis bzw. einen neuen Reisepass beantragen.
Sofern Sie in Weyhe wohnen, können Sie dies im >>Bürgerbüro des Rathauses erledigen.
Bei auswärtigem Wohnsitz wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bürgerbüro bzw. die für Sie zuständige Meldestelle. Daneben sollten Sie an folgende Änderungen denken:
Fahrzeugpapiere/Führerschein
Die Änderung erfolgt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Für Weyhe ist dies der Landkreis Diepholz. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des >>Landkreises.
Steuerklasse
Für die Änderung der Steuerklasse ist für Weyhe das Finanzamt Syke, Bgm.-Mävers-Straße 15, 28857 Syke, Tel.: 04242 162-0 zuständig.
Familienkasse
Wenn Sie für ein oder mehrere Kinder Kindergeld beziehen, muss die Familienkasse über die Eheschließung und die Namensänderung informiert werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Familienkasse Nienburg.
Krippe/Kindergarten/Schule
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Einrichtungen.
Neben diesen behördlichen Stellen ist die Angabe der Namensänderung im privaten Bereich, bei privaten Vertragspartnern und im Job erforderlich. Hilfreiche Checklisten hierzu finden Sie im Internet.
Wie schnell können wir heiraten?
Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden, da der Vorlauf abhängig vom Einzelfall und davon ist, wie viel Zeit die rechtliche Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen in Anspruch nimmt. Im Regelfall kann die Prüfung kurzfristig erfolgen, insbesondere bei Auslandsbeteiligung ist aber von einer längeren Bearbeitungszeit auszugehen. Wenn die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist, haben Sie 6 Monate Zeit, die Ehe zu schließen. Nach Ablauf dieser 6 Monate ist die Anmeldung verfallen.
Sofern Sie die Ehe nach Abschluss der rechtlichen Prüfung kurzfristig schließen möchten, werden wir sicherlich einen geeigneten Termin für Sie finden.
Wie ist der Ablauf einer Eheschließung?
Zu Beginn wird Sie die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte in Empfang nehmen. Nach einer Einleitung, folgt die Trauansprache bevor es zur eigentlichen Eheschließung kommt und Ihre Ehe mit Ihren „JA-Worten“ geschlossen wird.
Für alle Trauorte liegt ein Merkblatt vor, in dem auf die Einzelheiten eingegangen wird:
Merkblatt Martha-Schubert-Haus
Merkblatt Wassermühle Sudweyhe Sommer / Winter
Gerne halten wir für Sie auch auf Wunsch eine persönliche Trauansprache. Hierzu sind wir allerdings auf Informationen von Ihnen angewiesen und würden uns freuen, wenn Sie uns im Rahmen eines Traugespräches ein wenig aus Ihrem Leben erzählen würden. Hierzu können Sie nach Anmeldung und Erhalt Ihrer Terminbestätigung einen Termin mit dem vorgesehenen Standesbeamten vereinbaren.
Selbstverständlich können Sie stattdessen auch maximal eine DIN-A 4 Seite mit Notizen zu Ihrer Geschichte bei uns einreichen.
Sollten Sie keine Trauansprache wünschen, sondern eine ganz schlichte, kurze Zeremonie, dann ist auch das kein Problem und wir bitten Sie, uns hierüber zu informieren.
Soll ihre Eheschließung von „Ihrem“ Lieblingslied begleitet werden? Auch in diesem Fall bitten wir Sie, uns anzusprechen.
Wer verheiratet uns?
Gerne möchten wir Ihnen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Standesamtes Weyhe vorstellen.
Während der Woche werden Eheschließungen regelmäßig von Susanne Grubba und Tobias Cordts vorgenommen. An den Samstagen ergänzen Nina Knief, Michelle Lehmann, Sandra Lutz und Detlef Plate das Team.
| Tobias Cordts | ![]() |
![]() | Susanne Grubba |
| Nina Knief | ![]() |
![]() | Michelle Lehmann |
| Sandra Lutz | ![]() |
![]() | Detlef Plate |
Wie hoch sind die Kosten für eine Eheschließung?
Bei der Anmeldung der Eheschließung werden in der Regel folgende Gebühren erhoben:
- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind: 75,00 €
- Zuschlag bei Berücksichtigung ausländischer Staatsangehörigkeit eines der Eheschließenden: 50,00 €
- Zuschlag pro zu prüfende ausländische Ehescheidung: 50,00 €
- je eidesstattlicher Versicherung in Auslandsfällen: pro nötigem Dolmetscher 20,00 € / zum Familienstand und anderen nötigen Angaben 40,00 €
- Personenstandsurkunde/Namensbescheinigungen: für die erste Urkunde/Bescheinigung 20,00 € / für jede weitere in demselben Arbeitsgang erstellte Urkunde/Bescheinigung 10,00 €
- Stammbuch: unterschiedliche Preisklassen
- Eheschließungen außerhalb der regulären Dienstzeiten: 130,00 €
- Wenn Sie in Weyhe heiraten möchten, aber nicht in Weyhe gemeldet sind: 55,00 €
- Namensrechtliche Erklärungen: je 40,00 - 135,00 €
Besondere Räumlichkeiten:
- Martha-Schubert-Haus: 46,50 €
- Wassermühle Sudweyhe: 60,00 €
- Bahnhof Sudweyhe: 250,00 € Nutzungsgebühr Sudweyher Bahnhof e.V.
(endgültige Preise müssen mit den privaten Betreibern besprochen werden)
Dies sind ausschließlich die Kosten die beim Standesamt Weyhe entstehen. Je nach Einzelfall können weitere Kosten hinzukommen. Insbesondere die Kosten für die vorzulegenden Unterlagen können hier nicht aufgeführt werden.
In Zusammenhang mit Eheschließungen im Ausland fallen folgende Gebühren an:
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 75,00 €
- Zuschlag pro zu prüfende ausländische Ehescheidung: 50,00 €
- Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland (nur möglich wenn einer der Beteiligten deutscher Staatsangehöriger ist): 85,00 €
- Zuschlag bei Berücksichtigung ausländischer Staatsangehörigkeit eines der Eheschließenden: 50,00 €
- Zuschlag pro zu prüfende ausländische Scheidung: 50,00 €
- Personenstandsurkunde; für die erste Urkunde: 20,00 € / für jede weitere in demselben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 10,00 €
- Namensrechtliche Erklärungen: je 40,00 - 135,00 €
Auch hier können je nach Einzelfall weitere Kosten hinzukommen.
Wann können wir unsere Eheschließung anmelden?
Wann können wir unserer Eheschließung anmelden:
Wir unterscheiden hier die bloße Terminreservierung von der offiziellen Anmeldung Ihrer Eheschließung mit Prüfung Ihrer Ehefähigkeitsvoraussetzungen.
Terminreservierung:
Um sicher zu gehen, dass kein anderes Paar Ihnen bei Ihrem Wunschtermin zuvorkommt und um Ihnen etwas mehr Planungssicherheit für Ihre Hochzeit zu geben, können Sie jeweils bereits ab dem 01. September einen Termin für das kommende Jahr blocken. Das Blocken des Termins ist aber natürlich nur bei Eheschließungen in Weyhe möglich, wenn Sie außerhalb Weyhes heiraten möchten, müssen Sie sich an Ihrem Wunschort nach den dortigen Reservierungsbedingungen erkundigen. Die Terminreservierung ist aber noch keine Garantie dafür, dass Sie am geplanten Tag heiraten können, dies hängt von der rechtzeitigen Vorlage der nötigen Unterlagen und Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen ab.
Anmeldung & Prüfung:
Nach dem Personenstandsgesetz ist die nötige Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen immer längstens ein halbes Jahr lang gültig, und bei der Einreichung einiger Unterlangen sind Fristen zu beachten. Deshalb ist die Anmeldung der Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich und die Unterlagen sollten für diesen Zeitpunkt aktuell beschafft werden. Zuständig für die Anmeldung ist immer das Standesamt an dem mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Zur Anmeldung sollten Sie möglichst gemeinsam erscheinen. Sofern einer von Ihnen aus wichtigem Grund verhindert ist, kann der Andere die Anmeldung mittels einer Vollmacht vorerst alleine vornehmen.
Einen Vordruck zur Bevollmächtigung finden Sie hier.
Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich?
Damit wir prüfen können, ob Ihrer Eheschließung Hindernisse entgegenstehen oder nicht, müssen Sie bei der Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen vorlegen:
Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind und weder durch Geburt im Ausland, noch durch eine frühere Ehe/Scheidung ausländische Behörden beteiligt sind:
Stammen in Ihrem Fall die nötigen Dokumente von deutschen Behörden, können wir zunächst versuchen die Dokumente für Sie direkt bei den betroffenen Behörden abzurufen. Wir bitten Sie hierzu telefonisch einen Termin zur Anmeldung bei uns zu vereinbaren und zur Anmeldung trotzdem alle nötigen Unterlagen mitzubringen, die Ihnen ohnehin schon zuhause vorliegen. Dies erübrigt den elektronischen Abruf in einigen Fälle oder erleichtert ihn.
Derzeit nehmen deutschlandweit noch nicht alle Behörden an dem elektronischen Verfahren teil, so dass es dazu kommen kann, dass wir Sie nachträglich bitten müssen, die nötigen Unterlagen doch selbst zu besorgen und nachzureichen.
Sollten Sie beabsichtigen kurzfristig zu heiraten, empfehlen wir Ihnen daher die Unterlagen im Voraus selbst zu besorgen und zur Anmeldung mitzubringen, da wir keine Gewähr dafür übernehmen können, ob bzw. wie schnell andere Behörden unsere Anfragen beantworten.
In Fällen ohne Auslandsbeteiligung benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister
- Einbürgerungsurkunde
Wenn einer von Ihnen nicht mit Hauptwohnsitz in Weyhe gemeldet ist zusätzlich:
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde ihres Wohnsitzes mit Angabe des Familienstandes
Wenn Sie schon verheiratet waren, zusätzlich:
- einen urkundlichen Nachweis über die letzte Eheschließung, sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil
oder
- eine aktuelle Eheurkunde der letzten Vorehe (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe
Sofern Ihre letzte Ehe nicht in Deutschland geschlossen und geschieden wurde, werden ggfs. weitere Unterlagen benötigt.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtseintrag
- falls vorhanden: Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)
Wenn ein Verlobter/Partner nicht deutscher Staatsangehöriger ist, oder Vorehen im Ausland geschlossen bzw. geschieden wurden:
Bitte informieren Sie sich in diesen Fällen persönlich im Standesamt, da sich die vorzulegenden Unterlagen von Land zu Land unterscheiden.
Sofern Scheidungen im Ausland erfolgten, ist die Anerkennung der Scheidung erforderlich. Hierfür ist ggfs. ein gesondertes Verfahren erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei persönlicher Kontaktaufnahme.
Die 10 W´s zum Thema Heiraten
Ja, ich will!
Antworten rund um die 10 W´s im Zusammenhang mit dem Thema „Heiraten in Weyhe“:
Welche Termine bietet das Standesamt Weyhe an?
Wo können wir in Weyhe den Bund fürs Leben schließen?
Wann können wir unsere Eheschließung anmelden?
Wie schnell können wir heiraten?
Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich?
Wie hoch sind die Kosten?
Wer verheiratet uns?
Wie ist der Ablauf einer Eheschließung?
Was ist danach zu beachten?
Weitere Fragen?
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Wo können Sie in Weyhe den Bund für's Leben schließen?
Wo können Sie in Weyhe den Bund für's Leben schließen?
Hier bieten wir Ihnen ein klassisch schönes Ambiente. Neben Ihnen und Ihren Trauzeugen finden 20 Gäste Platz. Bei Bedarf sind darüber hinaus auch Stehplätze vorhanden. Um Ihre Eheschließung stressfrei zu gestalten nehmen wir uns eine halbe Stunde Zeit für Sie. Anschließend können Sie die Stehtische in unserer Halle für einen kleinen Sektempfang nutzen. Bei schönem Wetter und auch für ihre Fotos stehen Ihnen unsere gepflegten Außenanlagen mit Teich zur Verfügung. Das Rathaus ist barrierefrei, Parkplätze stehen in ausreichender Anzahl unmittelbar am Gebäude zur Verfügung. Merkblatt Eheschließungen im Trauzimmer Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch Samstags-Termine an. Die genauen Termine finden Sie unter der Rubrik „Welche Termine bietet das Standesamt Weyhe an“. In der Regel können Sie sich dann in der Zeit von 10:30 Uhr –13:30 Uhr in folgenden Außenstellen des Standesamtes Weyhe das Ja-Wort geben: |
Martha-Schubert-Haus
In dem schlichten, aber eleganten Ambiente der denkmalgeschützten Villa können Sie sich vor etwa 25 Gästen das Ja-Wort geben. Der im Trauzimmer befindliche weiße Kachelofen sorgt hier für heimelige Gemütlichkeit. Sofern Sie mehr Gäste mitbringen möchten, können wir außerdem noch ein Paar Stehplätze zur Verfügung stellen. Bitte informieren Sie uns hierüber rechtzeitig. Auch das Martha-Schubert-Haus ist barrierefrei. Parkmöglichkeiten stehen auf dem Gelände nur in kleiner Zahl zur Verfügung. Bitte beachten Sie dass i.d.R. eine Parkscheibe erforderlich ist, wenn Sie an der Straße parken. Merkblatt Eheschließungen Martha-Schubert-Haus |
| Wassermühle Sudweyhe - Sommer
In der Zeit von Mai bis September können Sie in den gepflegten Außenanlagen der Mühle den Bund für das Leben schließen. Wenn das Wetter nicht mitspielt, weichen wir in das Mühlenmuseum bzw. Backhaus in unmittelbarer Nähe aus. Die Entscheidung hierüber trifft die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte kurzfristig. Sofern die Eheschließung nicht im Garten stattfinden kann, weisen wir darauf hin, dass die Räumlichkeiten nicht gänzlich barrierefrei sind. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf darauf an. Parkmöglichkeiten gibt es direkt an der Mühle in geringer Anzahl, fußläufig sind allerdings weitere Parkmöglichkeiten vorhanden. An der Wassermühle finden viele Gäste Platz. Sofern wir wetterbedingt in die Innen-Räumlichkeiten ausweichen müssen, sind die Plätze allerdings begrenzt (max. 40-50 Personen) Merkblatt Eheschließungen Wassermühle Sudweyhe Wassermühle Sudweyhe – Winter
Merkblatt Eheschließungen Candlelighttrauungen Wassermühle Sudweyhe Die Räumlichkeiten sind nicht gänzlich barrierefrei. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf darauf an. Parkmöglichkeiten gibt es direkt an der Mühle in geringer Anzahl, fußläufig sind allerdings weitere Parkmöglichkeiten vorhanden. |
Sudweyher Bahnhof
|
Welche Samstagstermine bietet das Standesamt Weyhe an?
Im Trauzimmer des Rathauses sind Eheschließungen montags bis freitags während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich. Anfang September veröffentlichen wir an dieser Stelle außerdem die Samstagstermine für das jeweils kommende Jahr. Ob Ihr Wunschtermin noch zu haben ist, können Sie telefonisch bei uns erfragen.
Termine: | Ort: |
2025 | |
13.09.2025 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
27.09.2025 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
08.11.2025 | Martha-Schubert-Haus, Bahnhofsstr. 33 |
13.12.2025 | Candlelight-Trauung, Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
20.12.2025 | Candlelight-Trauung, Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
2026 | |
10.01.2026 | Martha-Schubert-Haus, Bahnhofsstr. 33 |
14.02.2026 | Martha-Schubert-Haus, Bahnhofsstr. 33 |
14.03.2026 | Martha-Schubert-Haus, Bahnhofsstr. 33 |
11.04.2026 | Martha-Schubert-Haus, Bahnhofsstr. 33 |
09.05.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
23.05.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
13.06.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
27.06.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
11.07.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
25.07.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
08.08.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
22.08.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
12.09.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
26.09.2026 | Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
10.10.2026 | Martha-Schubert-Haus, Bahnhofsstr. 33 |
| 14.11.2026 | Martha-Schubert-Haus, Bahnhofsstr. 33 |
| 05.12.2026 | Candlelight-Trauung, Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
| 12.12.2026 | Candlelight-Trauung, Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
| 19.12.2026 | Candlelight-Trauung, Wassermühle Sudweyhe, Im Mühlengrunde 15 |
An den Samstagen finden Eheschließungen grundsätzlich an unseren Außentrauorten um 10:30, 11:45 Uhr oder 13:00 Uhr statt. Die beliebten Candlelight-Trauungen beginnen um 16:00 Uhr, 17:15 Uhr oder 18:30 Uhr. (Hinweis: Lediglich die ersten Paare haben bei der Uhrzeit freie Auswahl, da wir aus organisatorischen Gründen die Termine nur lückenlos vergeben).
In Absprache mit dem Standesamt und dem Sudweyher Bahnhof e.V. können unter Umständen auch Termine für Hochzeiten an anderen Wochenenden angeboten werden. Erkundigen Sie sich hierzu bitte zunächst direkt beim Sudweyher Bahnhof e.V. (Tel. 04203 8041955). Im Anschluss kann dann geklärt werden, ob ein Standesbeamter oder eine Standesbeamtin für den gewünschten Termin gestellt werden kann, besprechen Sie bitte ggf. immer gleich 1-2 Ausweichtermine.
Ansprechpartner/in
| Herr T. Cordts | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 130 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-130 Telefax: 04203 71-151 E-Mail: cordts@weyhe.de Aufgaben: | |
| Frau S. Grubba | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 129 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-129 Telefax: 04203 71-8129 E-Mail: grubba@weyhe.de Aufgaben: | |
