Inhaltsbereich
Integrationsrat - wer wir sind und was wir tun!
Wer sind wir?
Der Integrationsrat wurde erstmals am 3. März 2002 in Weyhe gewählt. Der Integrationsrat löst den bisherigen Ausländerbeirat ab. Während die Ausländerbeiräte nach ihren Satzungen ausschließlich die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner vertreten haben, erweitert sich das politische Mandat des Integrationsrates auf alle zugewanderten Personen. Damit trägt der Integrationsrat der Tatsache Rechnung, dass viele Menschen mit Migrationshintergrund sich nicht mehr als „Ausländerinnen und Ausländer“ verstehen. Dieses veränderte Selbstverständnis findet seinen Ausdruck im Anstieg der Einbürgerungszahlen seit Anfang der 90er Jahre.
Der Integrationsrat versteht sich als Zusammenschluss dieses zugewanderten Bevölkerungsteils. Eine politische Interessenvertretung ist notwendig, solange ein großer Teil dieser Bevölkerung: - nicht das Wahlrecht hat - aufgrund der Einwanderungssituation besondere Interessen hat - und spezifischen Benachteiligungen ausgesetzt ist.
Der Integrationsrat ist ein unabhängiges, demokratisch gewähltes Gremium, das gegenüber dem Rat der Gemeinde Weyhe und der Gemeindeverwaltung die Interessen der zugewanderten Einwohnerinnen und Einwohner vertritt. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Der Integrationsrat besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. Weitere beratende Mitglieder können vom Integrationsrat berufen werden.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner und Einwohnerinnen, die am Wahltag: - Nichtdeutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind oder mit Hinweis darauf, dass sie eingebürgert wurden, sich in das Wählerverzeichnis zum Integrationsrat haben eintragen lassen, - seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Weyhe gemeldet sind, - das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Was tun wir?
Welche Aufgaben und Rechte hat der Integrationsrat? Der Integrationsrat ist die politische Interessenvertretung und das gewählte Organ der in Weyhe lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Geflüchteten. Er vertritt die Interessen aller zugewanderten Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen und gegenüber der Verwaltung. Er setzt sich insbesondere für die Gleichstellung aller Einwohnerinnen und Einwohner ein.
Auf kommunaler Ebene ist es vordringliches Ziel, die Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen von zugewanderten Einwohnerinnen und Einwohner in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens abzubauen. Hierzu fordert der Integrationsrat die Entwicklung einer kommunalen Gleichstellungspolitik, die unter anderem eine gezielte Öffnung aller gemeindlichen Dienste für Menschen mit Migrationshintergrund sowie für Geflüchtete, die Berücksichtigung der Interessen zugewanderter Kinder und Jugendlicher in der Jugendhilfeplanung, den Abbau sozialer Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt (z.B. durch gezielte Förderprogramme), die verstärkte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund bei der Gemeindeverwaltung und die Unterstützung der kulturellen und sozialen Aktivitäten zugewanderter Einwohnerinnen und Einwohner, sowie deren Selbstorganisationen und Vereine fördert.
Um sein politisches Mandat der Interessenvertretung wahrnehmen zu können, muss der Integrationsrat über ausreichend Beteiligungsrechte an allen Entscheidungen der kommunalen Politik verfügen. Der Integrationsrat hat in allen Angelegenheiten, die die zugewanderte Bevölkerung betreffen und zum kommunalen Wirkungskreis gehören, ein Anhörungsrecht. Die Anhörung soll vor der Beschlussfassung in den Ausschüssen und im Rat der Gemeinde erfolgen. In zwei Ratsausschüssen ist der Integrationsrat direkt vertreten und hat dort Rede- und Antragsrecht: - Ausschuss für Ordnung und Soziales - Ausschuss für Sport und Kultur.
Sprechstunde:
Der Integrationsrat bietet bei Bedarf telefonisch oder nach Termin eine Sprechstunde an. Bitte wenden Sie sich an den 1. Vorsitzenden, Herrn Syla Abdulla, Mobil: 01525 9335581 / E-Mail Syla.Abdulla@web.de.