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Kirchenaustritte
Sie beabsichtigen, aus der Kirche auszutreten?
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen (Kirchenaustritt), kann nur höchstpersönlich mündlich zur Niederschrift vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten des Wohnsitzes oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (d.h. vor einem Notar) erklärt werden. Es gibt hierfür keine Formulare, die wir Ihnen aushändigen könnten. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Austrittserklärung durch einen bevollmächtigten Vertreter nicht möglich ist.
Den Kirchenaustritt kann grundsätzlich erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreter ist hierzu nicht erforderlich. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann deren gesetzlicher Vertreter bzw. können deren gesetzliche Vertreter den Austritt erklären. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, so ist seine Einwilligung erforderlich.
Kosten:
Für den Kirchenaustritt wird eine Gebühr i.H.v. 30,00 € erhoben. Bitte vergessen Sie nicht, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Der Kirchenaustritt wird am Tag des Austritts wirksam, ab dem 1. des nächsten Monats entfällt die Kirchensteuerpflicht. Das Standesamt teilt dem Finanzamt den Kirchenaustritt über die Meldebehörde mit, der Austausch zwischen dem Finanzamt und ihrem Arbeitgeber erfolgt elektronisch. Bitte kontrollieren Sie ihre Gehaltsabrechnungen.
Wenn Sie selbstständig tätig sind, so ist Ihr Kirchenaustritt zeitnah selbst dem Finanzamt anzuzeigen und ggf. bei Ihrer nächsten Steuererklärung nachzuweisen.
Für Kircheneintritte wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Pfarramt bzw. die Verwaltungen der Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften.
Ansprechpartner/in
| Herr T. Cordts | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 130 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-130 Telefax: 04203 71-151 E-Mail: cordts@weyhe.de Aufgaben: | |
| Frau S. Grubba | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 129 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-129 Telefax: 04203 71-8129 E-Mail: grubba@weyhe.de Aufgaben: | |