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Kommunalwahl
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen die Mandatsträger für ihre kommunalen Vertretungen. Für die Gemeinde Weyhe ist dies der Gemeinderat auf Gemeindeebene und der Kreistag auf Landkreisebene. Die nächste Wahl findet statt am 13. September 2026.
Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können beim Wahlamt der Gemeinde Weyhe, Zimmer 119, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe, angefordert werden.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Montag, 20. Juli 2026, 18:00 Uhr.
Näheres kann der Amtlichen Wahlbekanntmachung vom 18.12.2025 entnommen werden.
>> Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
>> Wahlbekanntmachung Gemeindewahlleitung
>> Wahlbekanntmachung Wahlausschuss
Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlteam der Gemeinde Weyhe gerne zur Verfügung.
Zuletzt fanden am 12. September 2021 in ganz Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Die Weyher Ergebnisse gibt es hier.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zu der Wahl des Gemeinderates und des Kreistages ist, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Gemeinde Weyhe) seinen Wohnsitz hat.
Ansprechpartner/in
| Frau S. Hannek | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 119 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-184 Telefax: 04203 71-8184 E-Mail: hannek@weyhe.de Aufgaben: | |