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Die Herstellung einer privaten Zufahrt
Sie haben neu gebaut oder bauen Ihr Gebäude um? Sie fragen sich, an welcher Stelle und in welcher Ausführung die Zufahrt entstehen soll? Sie benötigen eine zweite Zufahrt oder eine besonders breite Zuwegung? Die Gemeinde Weyhe hilft Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen gern, denn hier geht es um bauliche Maßnahmen an öffentlichen Straßen.
Beim Neubau oder beim Umbau von Wohngebäuden und gewerblichen Bauten besteht oft die Notwendigkeit, auch die privaten Zufahrten von der Straße zum Grundstück neu anzulegen. Unter Zufahrt wird der Teil einer Straße verstanden, der als Einfahrtsbereich zu einem Privatgrundstück dient. Eine Zufahrt in angemessener Größe und Ausführung ist als sogenannter „Anliegergebrauch" zulässig. Der private Bauherr hat die Zufahrt auf eigene Kosten herzustellen. Da es sich jedoch um öffentliche Straßen handelt, die hier verändert werden, ist vor der Herstellung eine Abstimmung mit der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde Weyhe berät die Anlieger gerne hinsichtlich der Erfordernisse wie z.B. Materialwahl und Entwässerung.
Die Gemeinde Weyhe stellt häufig fest, dass Zufahrten zu privaten Grundstücken immer wieder ohne Kenntnis der Gemeinde hergestellt werden. Als Straßenbaulastträger ist die Gemeinde jedoch auch für die Zufahrten verkehrssicherungspflichtig. Der Bau einer Zufahrt ist deshalb bei der Gemeinde Weyhe anzumelden, um die ordnungsgemäße Herstellung zu gewährleisten und ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen.
Um die Abstimmung in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, ist ein Formular entwickelt worden, das vor Baubeginn durch den Veranlasser auszufüllen und als Mitteilung an die Gemeinde Weyhe zu schicken ist. Die Gemeinde wird dann Einfluss auf die Art und Weise der Herstellung der Zufahrt nehmen und den Bauherrn beraten.
Dokumente
| Antragsformular "Zufahrten" (37 kB) | |
| Informations-Flyer "Zufahrten" (1 MB) |