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Schiedsamt
Schlichten ist oft besser als richten!
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten (Bagatellfälle) ist es nicht immer notwendig, die Gerichte in Anspruch zu nehmen. Die Schiedsämter bieten hier eine kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung. Die Schiedsämter haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z.B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä.) ausgerichtet. Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem von der Schiedsperson aufgenommenen Protokoll sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden!
Bei kleineren Straftaten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung, leichte Körperverletzung und Verletzung des Briefgeheimnisses) besteht sogar die Pflicht eines Schlichtungsversuchs vor dem Schiedsamt. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Nähere Informationen über das Schiedsamt finden Sie unter folgenden Internetadressen/Links:
-> www.schiedsamt.de
-> Gesetze zum Schiedsamt in Niedersachsen
Auskünfte erteilen:
Schiedsmann Harald Preuß
Siedlungsweg 19a
28844 Weyhe
Telefon: 04203 789670
E-Mail: harald.preuss@schiedsmann.de
Stellv. Schiedsmann Reinhard Schmidt
Lahauser Straße 39 C
28844 Weyhe
Telefon: 04203 810102
E-Mail: reinhard.schmidt@schiedsmann.de
Gemeinde Weyhe
Fachbereich 1
Rathausplatz 1
28844 Weyhe
Telefon: 04203 71-215
E-Mail: imhof@weyhe.de
Dokumente
| Flyer Schiedsamt 2023 (228 kB) |