Wer muss räumen?
Die Anliegerinnen und Anlieger räumen und streuen Geh- bzw. Radwege vor ihren Grundstücken, sodass sie begehbar sind, wobei die rechtliche Verpflichtung zum Winterdienst bei den Eigentümerinnen und Eigentümern liegt. Kann der Winterdienst aufgrund von Berufstätigkeit oder anderen Einschränkungen nicht selbst durchgeführt werden, sind Dritte zu beauftragen.
Wann muss geräumt werden?
o Bei Glätte bzw. Schneefall bis 20:00 Uhr: grundsätzlich sofort
o Bei Glätte bzw. Schneefall über Nacht: werktags bis 7:30 Uhr / Sonn- und Feiertags bis 9:00 Uhr
Was muss geräumt werden?
Ein durchgängiger mindestens ein Meter breiter Streifen auf dem Gehweg bzw. am äußersten Rand der Straße, Fußgängerüberwege, Zu- und Abgänge für Fußgängerinnen und Fußgänger an Haltestellen, Entwässerungsrinnen, Straßenabläufe, Hydranten.
Wie muss geräumt werden?
Der Schnee ist von der Fahrbahn aus gesehen nach außen zu räumen und auf der Gehwegseite bzw. dem Anliegergrundstück zu lagern. Es ist mit abstumpfenden Mitteln zu streuen, der Einsatz von Streusalz ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Was passiert, wenn nicht geräumt wird?
Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Bei Personen- und Sachschäden können Schadensersatzforderungen für die Anliegerinnen und Anlieger entstehen.