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Weyhe als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt
Weyhe zählt seit dem 1. Januar 2025 aufgrund zweier Landesverordnungen zur Gebietskulisse der Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Grundlage für diese Entscheidung ist ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten. Durch die Landesverordnungen gilt in Weyhe die sogenannte Mietpreisbremse. Darüber hinaus können die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes zur Anwendung kommen. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die untenstehenden Links.
Eine verlässliche Informationsquelle für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Sulingen-Verden, der jährlich aktualisiert wird. Um die Daten für Diepholz zu erhalten, muss man auf der Seite das aktuelle Jahr auswählen. Auf der dann folgenden Seite ganz unten „Mieten und Pachten“ anklicken und als letztes den Bericht für den Landkreis Diepholz auswählen.
Den für die Ermittlung der ortsüblichen Miete notwendigen Bodenrichtwert kann man >> hier einsehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dortigen Angaben keinen amtlichen Mietspiegel i.S.d. §§ 558 ff BGB darstellen oder ersetzen.
Ansprechpartner/in
| Frau V. Schütte | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 107 // UG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-161 Telefax: 04203 71-8161 E-Mail: schuette@weyhe.de Aufgaben: | |
Links
- Niedersächsische Staatskanzlei, Presseinformation v. 17.12.2024
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des Baugesetzbuchs
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: Niedersächsische Mieterschutzverordnung
- Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Sulingen-Verden
- Bodenrichtwerte ermitteln