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Bebauungsplan Nr. 28 (61/88) "Lahauser Straße"
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit dem § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 28 (61/88) „Lahauser Straße“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung als Satzung, sowie die dazugehörige Begründung, beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 23.09.2022 ist der Bebauungsplan Nr. 28 (61/88) „Lahauser Straße“ nebst örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
