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Bebauungsplan Nr. 28 (67/116) „Südlich Angelser Straße“ und 21. Änderung Flächennutzungsplan
Der Landkreis Diepholz hat mit Verfügung vom 23.05.2024 (AZ: 63 DH 01515/2024/82) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) die mit Feststellungsbeschluss des Rates vom 01.11.2023 aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB und des § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, gefasste 21. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung sowie der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht, der Gemeinde Weyhe genehmigt.
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 01.11.2023 aufgrund §§ 1 Abs. 3 und 10 BauGB in Verbindung mit § 84 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG, jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 28 (67/116) „Südlich Angelser Straße“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung als Satzung, sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 20.12.2024 wird die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam und tritt der Bebauungsplan Nr. 28 (67/116) „Südlich Angelser Straße“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
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Ansprechpartner/in
| Herr W. Hentschel | |
| Gemeinde Weyhe- Rathaus, Zimmer 104 // EG Rathausplatz 1 28844 Weyhe Telefon: 04203 71-125 Telefax: 04203 71-8125 E-Mail: hentschel@weyhe.de Aufgaben: | |