Inhaltsbereich
Bebauungsplan Nr. 28 (67/96) „Westeracker“
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit dem § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), jeweils in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 28 (67/96) „Westeracker“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung als Satzung, sowie die dazugehörige Begründung, beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 12.02.2020 ist der Bebauungsplan Nr. 28 (67/96) „Westeracker" nebst örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
