Inhaltsbereich
Bebauungsplan Nr. 28 (98/32) "Zur Reithalle"
Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 30.07.2014 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 28 (98/32) „Zur Reithalle“ nebst örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 10.08.2018 ist der Bebauungsplan Nr. 28 (98/32) „Zur Reithalle“ nebst örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
